Freiwilligkeit oder Gesetze?

Neben den gesetzlichen Steuerungsmöglichkeiten, die für alle verbindlich sind, gibt es auch freiwillige Massnahmen, die über die staatlichen Regeln hinausgehen oder diese ergänzen. Firmen können sich zum Beispiel freiwillig zu höheren Sicherheitsstandards verpflichten oder sich zu einem besonders offenen Umgang mit der Risikothematik bekennen.

Verbindliche Gesetze und Vorschriften müssen klar und deutlich formuliert sein, sodass sie eindeutig interpretiert werden können. Und nicht zuletzt sollten die Gesetze über längere Zeit gleich bleiben, sodass sich die Betroffenen gut darauf einstellen können. 

Der Schweizer Bundesrat kam in seinem Bericht zum Aktionsplan allerdings zu folgendem Schluss: "Auf der Basis der heute vorhandenen wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen können keine abschliessenden Anforderungskriterien an die Sicherheit von synthetischenSynthetisch bedeutet: Gezielt und künstlich hergestellt. NanomaterialienObjekte, Verbunde oder Strukturen mit Abmessungen von 1-100 Nanometern in mindestens einer Dimension. formuliert werden. Trotzdem müssen vorsorgliche Schutzmassnahmen getroffen werden" [3]Bundesamt für Gesundheit, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bundesamt für Umwelt (2008): Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien.. In einer ersten Phase richtet der Bundesrat den Fokus daher auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Industrie und auf eine bessere Information über mögliche Risiken von Produkten mit synthetischenSynthetisch bedeutet: Gezielt und künstlich hergestellt. NanomaterialienObjekte, Verbunde oder Strukturen mit Abmessungen von 1-100 Nanometern in mindestens einer Dimension. [3]Bundesamt für Gesundheit, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bundesamt für Umwelt (2008): Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien.

Vor diesem Hintergrund wurden in der Schweiz in den vergangenen Jahren freiwillige Massnahmen und Selbstverpflichtungen der Industrie oder ganzer Branchen von staatlichen Stellen gefördert und unterstützt.

Freiwillige Massnahmen

Bei den freiwilligen Massnahmen im Zusammenhang mit Nanotechnologien existieren verschiedene Ansätze. Auf der einen Seite gibt es unter den Unternehmen verschiedene sogenannte Verhaltenskodizes. Ein Verhaltenskodex, auf englisch "Code of Conduct", ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Neben den Verhaltenskodizes gibt es auch freiwillige Systeme für das Risikomanagement (mit oder ohne Zertifizierung) sowie freiwillige Meldeverfahren zur Offenlegung von sicherheitsrelevanten Daten zu NanomaterialienObjekte, Verbunde oder Strukturen mit Abmessungen von 1-100 Nanometern in mindestens einer Dimension. und Nanoprodukten. Einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Ansätze gibt das NanoTrust Dossier 16 unter "mehr zum Thema".

Allen freiwilligen Massnahmen gemeinsam ist die Tatsache, dass jeder selber bestimmen kann, welche Verpflichtungen er sich auferlegt und wie er sie umsetzen will. Es gibt weder staatliche Kontrollen noch eine Bestrafung für den Fall, dass die Kriterien der Selbstverpflichtung nicht eingehalten werden.

Die Freiwilligkeit lässt einerseits den Akteuren viele Freiheiten bei der Gestaltung eines verantwortungsvollen Handelns. Andererseits kann diese Freiheit aber zu einer unüberschaubaren Vielfalt an verschiedenen „Standards“ führen, deren Vertrauenswürdigkeit von den Konsumentinnen und Konsumenten nur schwer überblickt werden kann.

Beispiele aus der Schweiz

Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), der auch die beiden Grossverteiler Coop und Migros angehören, haben gemeinsam einen freiwilligen Verhaltenskodex für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema der Nanotechnologien in Konsumprodukten erarbeitet (siehe "mehr zum Thema").

Mit diesem Nanotechnologie-Verhaltenskodex verpflichtet sich der Detailhandel, die Konsumentinnen und Konsumenten offen über die Nanotechnologien zu informieren. Seit dem Frühjahr 2010 veröffentlichen die Detailhändler dazu Listen mit Produkten in ihrem Sortiment, die im weiteren Sinne auf Nanotechnologie basieren. So kann der Käufer oder die Käuferin selber entscheiden, ob er oder sie derartige Produkte kaufen will.

Als weiteres Beispiel sei hier die Firma Bühler in Uzwil genannt. Sie hat als Herstellerin von NanomaterialienObjekte, Verbunde oder Strukturen mit Abmessungen von 1-100 Nanometern in mindestens einer Dimension. auf freiwilliger Basis ein zertifiziertes Risikomanagement-System aufgebaut (siehe Artikel "Arbeitssicherheit ist das A und O").